Wenn Sie aus der Ländergruppe II, III oder IV* kommen, und sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie ein MVV-Visum (Typ D – temporäre Aufenthaltsgenehmigung), um in Holland studieren zu können. Wenn Sie aus der Ländergruppe IA* kommen, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, können jedoch bei Bedarf einen ‚bewijs van rechtmatig verblijf‘ (Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt) beantragen. Falls Sie sich weniger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie als Bürger eines Landes der Ländergruppe II, III oder IV* ein ‚Visum Kort Verblijf‘ (Kurzaufenthalt-Visum).
Die betreffende Hochschule/Universität beantragt das MVV-Visum bzw. das ‚Visum Kort Verblijf‘ für Sie. Falls Sie sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten und bereits im Land sind, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch dies regelt die Hochschule/Universität für Sie. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für die Dauer des Studiums + 3 Monate gültig. Jedes Jahr muss der Student mindestens 50 % seiner Studienpunkte erreichen, andernfalls verfällt die Aufenthaltsgenehmigung.
Die Beantragung eines Visums kann einige Wochen dauern, beantragen Sie dieses deshalb rechtzeitig bei der Hochschule/Universität. Sollte sich etwas am Grund oder an der Dauer Ihres Aufenthalts ändern, müssen Sie dies von der Hochschule/Universität anpassen lassen. Die Hilfestellung seitens der Hochschule/Universität beim Beantragen Ihres Visums/Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist kostenlos; die Kosten für das Visum/die Aufenthaltsgenehmigung werden Ihnen jedoch berechnet.
* Ländergruppe I: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe II: Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Südkorea, Vereinigte Staaten, V