COVID desk: Informationen für Besucher*innen der Niederlande
Stand: 06.09.2021 - Ein Urlaub in den Niederlanden ist in vielen Fällen möglich, obwohl es aufgrund des COVID-19-Virus einige Regeln und Hinweise gibt, die Du während Deines Aufenthalts beachten musst. Darüber hinaus besteht weiterhin ein europäisches Einreiseverbot für Reisende Hoch- und Sehr-Hochrisikogebieten. Bitte erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise über die geltenden Maßnahmen zur Einreise und zum Aufenthalt in den Niederlanden und folge den Anweisungen der niederländischen Behörden.
- Informationen zu aktuellen deutschen Reisewarnungen findest Du auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
- Auskünfte über aktuelle Maßnahmen in englischer und niederländischer Sprache erteilt die Botschaft.
- Weiterführende Informationen zu Reisen aus dem Ausland in die Niederlande findest Du auf der offiziellen Website der niederländischen Regierung zu COVID-19.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID findet ihr unten auf dieser Seite.
Die Grundregeln
Obwohl in den Niederlanden wieder vieles möglich ist, ist das Coronavirus nicht verschwunden. Deshalb ist es wichtig, dass Du diese Grundregeln während Deines Aufenthalts in den Niederlanden immer befolgst:
- Wasch Dir oft die Hände.
- Halte mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen und vermeide große Menschenansammlungen.
- Bleibe bei Symptomen, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, zuhause und lass Dich testen.
- Huste und niese in die Beuge des Ellenbogens. Verwende Papiertaschentücher und entsorge diese anschließend.
- Die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ist weitgehend entfallen. Nur an Orten, an denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht möglich ist, bleibt das Tragen eines Mundschutzes für alle ab 13 Jahren Pflicht. Dazu gehören der Personenverkehr, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Flughäfen und Flugzeuge.
Einreise in die Niederlande und Urlaub
Reisende, die in die Niederlande kommen, müssen genau darauf achten, was die örtlichen Behörden über Reisen in die Niederlande raten. Überprüfe außerdem immer, ob das Dein Herkunftsland auf der niederländischen Liste der sicheren Länder steht, oder ob es sich um ein Hoch- oder Sehr-Hochrisikogebiet handelt. Die Liste und weitere Infos findest Du hier. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen derzeit auf der Liste der Hochrisikogebiete.
Wenn eine Reise in die Niederlande möglich ist und Du nicht aus einem COVID-Hoch- oder Sehr-Hochrisikogebiet sondern einem sicheren Land kommst, gelten bei der Ankunft in den Niederlanden keine Reisemaßnahmen. In diesem Fall musst Du keinen negativen Test oder eine Impfbescheinigung vorlegen und Du musst nicht in Quarantäne.
Wenn eine Reise in die Niederlande zwar möglich ist, Du aber aus einem Hoch- oder Sehr-Hochrisikogebiet in die Niederlande reist, musst Du die folgenden Reisebeschränkungen berücksichtigen:
- Wer aus einem Hochrisikogebiet in die Niederlande einreist, benötigt bei der Einreise einen Test-, Genesenen- oder negativen Testnachweis. Es muss sich dabei um einen PCR-Test handeln, der nicht älter ist als 72 Stunden.
- Wer aus einem Sehr-Hochrisikogebiet in die Niederlande einreist, benötigt einen negativen Testnachweis. Dies gilt auch für bereits Geimpfte und Genesene. Es muss sich dabei um einen PCR-Test handeln, der nicht älter ist als 72 Stunden.
- Bei Reisen mit dem Flugzeug muss zusätzlich eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorgezeigt werden. Dies gilt für alle Reisenden, unabhängig vom Alter. Bei einigen Fluggesellschaften kann dieses Formular bereits beim Online-Check-In ausgefüllt werden.
Unterkünfte, Gastronomie und Geschäfte
Die Niederlande sind größtenteils wieder geöffnet. Daher kannst Du in jeder der verfügbaren Unterkünfte einen Aufenthalt für Deinen Urlaub buchen. Erkundige Dich vor der Abreise beim Vermieter/Anbieter Deiner Unterkunft nach den geltenden Vorschriften. Auch alle Geschäfte sind in den Niederlanden wieder geöffnet und heißen Dich willkommen.
Gastronomie:
- Restaurants und Cafés haben zwischen 00:00 – 06:00 Uhr geschlossen.
- Gäste müssen einen festen Sitzplatz haben und es muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzen eingehalten werden.
Einkaufen:
- Alle Geschäfte haben zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
- In Geschäften gibt es eine maximale Kapazität von einem Besucher pro 5m2. Nutzt ein Geschäft jedoch die CoronaCheck-App oder ein separates Corona-Zugangsticket, gilt diese maximale Kapazität nicht.
Unterkünfte:
- Campingplätze und Ferienparks haben geöffnet. Allerdings gelten auch dort Corona-Maßnahmen. Informiere Dich vorab über die geltenden Vorschriften.
- Die Hotels sind nach ihren regulären Öffnungszeiten geöffnet, inklusive möglicher Restaurant-, Catering-, Spa- und Zimmerservice-Angebote. Auch hier gilt: Bitte informiere Dich im Voraus über die geltenden Regeln vor Ort.
- Es gelten Hygienevorschriften.
- Erkundige Dich rechtzeitig über die geltenden Stornierungsbedingungen. Diese können per Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Freizeit und Veranstaltungen:
- Kinos und andere Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, ebenso wie Outdoor-Einrichtungen wie Vergnügungsparks und Zoos. Allerdings gilt auch hier die Bedingung, dass zwischen den Besucher*innen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
- Erholungsgebiete im Freien wie Strände und Stadtparks, können ebenfalls frei besucht werden. Voraussetzung ist, dass, der 1,5-Meter-Abstand zwischen den Menschen kann auch hier eingehalten werden kann.
- Nachtclubs und Discotheken sind geschlossen.
- Einige Veranstaltungen wie Konzerte, Tanzpartys und Festivals, können mit einem Corona-Ticket besucht werden. Dieses darf nicht älter als 24-Stunden sein.
CoronaCheck-App als Eintrittskarte
Um Zugang zu einigen Veranstaltungen, Veranstaltungsorten und Aktivitäten zu erhalten, kann der Veranstalter eine Corona-Zugangsbescheinigung verlangen. Dazu gehören ein negatives Testergebnis, eine Impfbescheinigung oder eine Genesungsbescheinigung, ähnlich den drei G’s in Deutschland (Getestet, Geimpft, Genesen). Diese drei Nachweise können in die CoronaCheck App hochgeladen werden und dann als Corona Access Proofs verwendet werden. Die Anwendung ist für iOS und Android verfügbar.
Praktische Links zu den offiziellen Reisehinweisen der Länder
Hier findest Du praktische Links zu den offiziellen Reisehinweisen der Länder, aus denen derzeit die meisten Touristen in den Niederlanden kommen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, USA und China.
Gesundheitliche Beschwerden – Was ist zu tun?
Du bist in den Niederlanden und hast Symptome, die auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus hinweisen können? Bleibe in Deiner Unterkunft und lasse Dich testen. Unter 0800-1202 (täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar) oder +31 (0) 850 659 063 kannst Du einen Termin für einen Test vereinbaren. Wähle in besonders schweren Fällen den Notruf unter der Nummer 112. Falls Du infiziert bist, folge den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Bei Problemen mit Reisedokumenten während Deines Aufenthaltes in den Niederlanden, können Dir die Botschaften und Konsulate helfen. Hier findest Du die Kontaktdaten von Botschaften und Konsulaten in den Niederlanden.
Rückreise aus den Niederlanden nach Deutschland
Lies hier die neuesten Regeln und Hinweise für Reisen in und aus den Niederlanden nach Deutschland.
- Für alle Reisenden ab 12 Jahren gilt, dass Sie bereits bei der Einreise nach Deutschland einen Nachweis mit sich führen müssen. Dies kann ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein negativer Corona-Test sein. Der Nachweis muss bei der Einreise vorgezeigt werden können. Der Nachweis der Genesung muss ein positives PCR-Testergebnis beinhalten, das mindestens 28 Tage und nicht mehr als sechs Monate alt ist.
- Es gibt keine Quarantänepflicht.
- Es gibt keine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung.
Mehr Infos findest Du hier und hier.
Rückreise in die Schweiz: Auch die Schweiz hat die Niederlande nicht länger zum Risikogebiet erklärt. Für Reisende aus dem Schengen-Raum entfällt dadurch die Quarantäne- und Testpflicht in der Schweiz. Eine Ausnahme gilt für Flugreisende: Wer mit dem Flugzeug in die Schweiz einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Mehr Infos findest Du hier.
Rückreise nach Österreich: Die österreichische Regierung hat die Niederlande zu einem Land mit einem niedrigen Infektionsrisiko erklärt. Bei der Einreise nach Österreich ist ein Nachweis im Sinne der 3-G Regel zu erbringen (geimpft, negativ getestet oder genesen). Entsprechende Dokumente sind an der Grenze vorzuweisen. Reisen Menschen ohne dieses Zertifikat, ist unverzüglich nach Einreise (spätestens 24h) ein PCR oder Antigen-Test durchzuführen und eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance durchzuführen. Mehr Infos findest Du hier.